Gemeindeverwaltung Rothenbrunnen, Pro Sut 7, 7405 Rothenbrunnen, Tel.: 081 655 17 16, Mail: Gemeinde@Rothenbrunnen.ch

Hundesteuer 2024

Hundesteuer 2024

Die Hundehalter erhalten aufgrund der uns bis 9. Februar 2024 vorliegenden Informationen eine Rechnung für die jährliche Hundesteuer. Neuhundehalter, Adressänderungen, Halterwechsel und Ableben des Hundes sind jeweils zwingend der Gemeindeverwaltung sowie AMICUS zu melden.

Die Steuer beträgt für den ersten Hund CHF 60.00 und für jeden weiteren im selben Haushalt gehaltenen Hund CHF 120.00. Steuerbefreit sind Diensthunde, die in der Armee, beim Grenzwachtkorps oder bei der Polizei eingesetzt werden, Lawinenhunde, Katastrophenhunde, Blindenführ- und Gehörlosenhunde sowie Schweisshunde mit gültiger Nachsuchebewilligung des Kantons Graubünden.

Alle über drei Monate alten Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und bei AMICUS registriert werden. Widerhandlungen gegen diese Vorschriften können gemäss kantonalem Veterinärgesetz geahndet werden.

Die Gemeindeverwaltung